Café im Stavenhagenhaus – Pfahl im Fleisch der Borstelgeoisie
Jemand, der seine Hütte in der ehrwürdigen Frustbergstraße zu stehen hat oder der so jemand mal werden will, vielleicht auch ums Eck, jedenfalls in nächster Nachbarschaft zum denkmalsgeschützten Stavenhagenhaus – so jemand hat‘s schwer im Leben.
Das Stavenhagenhaus, ehemals zwar auch ehrwürdig, ist nämlich seit Jahr und Tag verstaatlicht, soll amtlichen und sozialen Zwecken dienen und zieht seitdem die Borsteler Plebs an wie die Fliegen.
Und deswegen schiebt dieser gemeine Frustberger seit Jahr und Tag Frust: Dieser Publikumsverkehr mindert natürlich seine privilegierte Villen-Wohnlage. Nicht genug, dass Krethi und Plethi dort heiraten mit dem üblichen Helau, dass alle naslang dort irgendwelche Vereine irgendwelche Volksaufklärung oder -belustigung begehen, dass sich das Volk mindestens einmal im Jahr über die ganze Länge der Frustbergstraße bis in den Herbst‘schen Park ergießt um Schrott und Trödel zu verhökern und seine Blagen rumtoben zu lassen.
Jetzt auch noch dies: ein öffentliches Café im Stavenhagenhaus, ohne Anlass geöffnet für alle, mit Außengastronomie, Bouleplatz und Pipapo! Das geht zu weit für den Frustberger. Aber wegziehen geht nicht (wer würde ihm seine Hütte unter den Umständen noch zu seinen Preisvorstellungen abkaufen?) bzw. gar nicht erst einziehen geht auch nicht (die Baukosten für seinen neuen Schuppen kriegt er nie wieder raus).
Also bleibt dem Ärmsten nur die Klage vor Gericht. Gegen das Volk von Großborstel. Das wäre doch gelacht. Und siehe: Endlich ist wieder Ruhe im Karton. Geht doch.
Frage: Wer ist hier asozial?
Der Kommunalverein bemüht sich trotz allem sehr um Besonnenheit und die aufgebrachte Masse der Borsteler hat sich bisher trotz allem sehr zurückgehalten. Es sollte aber nicht der Eindruck entstehen, die Borsteler wären zahnlos.
Die ruhmbekleckerten Aufkleber mit den vermeintlichen Adressen und Telefonnummern der klagenden Frustberger sollten offenbar Zähne zeigen. Ein Dummejungensstreich (wenn ernsthaftes Kalkül dahinter stecken würde, dann hätten die Telefonnummern gestimmt) und der ist nach hinten losgegangen: Jetzt wird von niemandem mehr bestritten, dass die Frustberger Kläger gegen Groß Borstel die Opfer sind, weil sie öffentlich an den Pranger gestellt werden.
Ja, stimmt, dieser Dummejungensstreich ist keine gesellschaftsfähige Form der Auseinandersetzung.
Und es ist notwendig, dass der Kommunalverein sich davon distanziert, da ja die Aufkleber auf seine Plakate gepappt wurden.
Das reicht dann aber auch, vor dummen Jungs beschützen muss man die ärmsten Frustberger Kläger nun nicht gleich; der Kommunalverein ist keine Moralinstanz und auch nicht die Polizei.
Legitime Interessen der Allgemeinheit bekämpfen, um seine Privilegien zu schützen: das ist – abgesehen von der Form – kein gesellschaftsfähiger Inhalt der Auseinandersetzung.
Da darf man sich dann nicht wundern, wenn das eine oder andere Echo in nicht-gesellschaftsfähiger Form rüberkommt, z. B. wie Streiche von dummen Jungs.
Clemens Bahlmann