Radfahren, aber wie?
Die Borsteler Chaussee hat einen Radfahrstreifen, dessen Nutzung schon lange nicht mehr gefahrlos möglich ist, weil von der Stadt seit Jahren, wenn nicht gar seit Jahrzehnten, nichts in den Unterhalt der Radfahrstreifen investiert wurde. Teilweise stehen Pflastersteine hoch, Grünzeug wuchert ungehindert, Baumwurzeln erzeugen Stolperfallen.
Seit einem bayerischen Oberverwaltungsgerichtsurteil zur Radwegbenutzungspflicht ist klar: Wenn der Radweg gefahrlos nicht benutzt werden kann, dürfen Radfahrer selbst dann auf der Fahrbahn fahren, wenn die Radwegbenutzungspflicht per Verkehrszeichen 237 (Ausgewiesener Fahrradweg) angeordnet wurde.
In Hamburg hatte dieses Urteil zur Folge, dass viele Verkehrszeichen 237 abgebaut wurden. Nicht aber, dass die Fahrradwege ordnungsgemäß hergestellt wurden. Ordnungsgemäß heißt: 1,5 m breit, Schnee geräumt und Laub gefegt. Plan und eben natürlich auch. Aber eben nicht so gefährlich wie bei uns in der Borsteler Chaussee.
Borstel ist nicht Harvestehude. An der feinen Alster experimentiert man seit Jahren mit aufwendigsten Lösungen, millionenschwere Planspiele, die bislang alle nicht überzeugt haben. Für Groß Borstel hat man eine ausgesprochen billige Lösung in der Schublade. Die alten, heutzutage nicht mehr genehmigungsfähigen superschmalen Radwege sollen per Ausnahmeanordnung repariert werden.
Es lebe der Kompromissmus! Provisorier aller Länder vereinigt euch!
Nein Danke, beschloss der Kommunalvereinsvorstand zu solchen Magerlösungen. Der Kommunalverein Groß Borstel hat einen anderen Vorschlag: Endlich Tempo 30 auf der gesamten Borsteler Chaussee, zusätzlich Schild 240 (Gemeinsamer Rad- und Fußweg) oder das weiße Schildchen „Radfahren erlaubt“ für diejenigen, die sich nicht auf die Fahrbahn trauen.
Und natürlich: Den Fußweg renovieren und sämtliche Stolperfallen beseitigen.
Uwe Schröder