CORONA-HILFSFONDS FÜR EINZELPERSONEN UND FAMILIEN

Die Groß Borsteler Hildegard- und-Horst-Röder-Stiftung unterstützt mit ihrem kurzfristig aufgesetzten Corona-Hilfsfonds Einzelpersonen und Familien, die in der Corona-Krise von Kurzarbeit und Arbeitslosigkeit betroffen sind, finanzielle Einbußen erleiden und daher ihre Mitgliedschaft oder die der Kinder im Sportverein kündigen, den Tanzkurs nicht verlängern, den Musikunterricht absagen oder den langjährigen Sprachkurs nicht mehr wahrnehmen – alles Aktivitäten, die dem sozialen Miteinander dienen.

Die Stiftung findet, dass sie hier handeln muss, damit zu den finanziellen Sorgen nicht auch noch ein sozialer Rückzug kommt.

Daher übernimmt die Röder-Stiftung in diesen Fällen 75 Prozent der Beiträge und Gebühren (höchstens jedoch 150 EUR p.P.), die bis Ende des Jahres 2020 auflaufen. Den Antrag und weitere Informationen finden Sie auf unserer Website unter: https://www.roeder-stiftung.de/corona-hilfsfonds.

Reichen Sie den Antrag mit einer kurzen Beschreibung der Notlage bitte bis spätestens 31. Juli 2020 per Mail info@roeder-stiftung.de oder per Post ein.
Katja Krupke, Röder-Stiftung