Neue Serie: Klimaschutz im Gartenvon Dr. Jürgen Bönig

Wie lassen sich Gärten für den Klimaschutz nutzen? Der größte Teil der Gärten in Hamburg Nord befindet sich in Privatbesitz – viel mehr Fläche als das öffentliche Grün. Ob Klimaschutz gelingt, entscheiden also die Gärtner selbst in diesem privaten Grün. Klimaschutz im Garten muss nicht einmal teuer sein: Er besteht darin, die bisherige Pflege auf andere Weise mit anderen Zielen zu machen. Dadurch lässt sich Geld sparen, der Erderhitzung entgegenwirken und Erfahrung und Vergnügen gewinnen.

Wasser auffangen

Bei der Prüfung der Abwasserrohre werden Sie sich sicher auch Gedanken gemacht haben, ob sie das Wasser vom Dach in den eigenen Garten lenken. Direkt von den Fallrohren kann das Regenwasser in eine Kiesschicht geleitet werden – wegen der Blätter und anderem Dreck am besten über eine offene Übergabestelle, an der sie das Falllaub entfernen können, das die Rohre zu verstopfen pflegt.

Sie gleichen dadurch den unterschiedlichen Anfall von zu wenig und zu viel Regenwasser aus und nutzen den besten Speicher für Wasser, den es gibt – das Erdreich unter Haus und Garten. Dessen Aufnahme- und Speicherfähigkeit lässt sich durch grobe Strukturen und den Aufbau einer Humusschicht noch steigern.

Hamburg gibt ihnen dann noch einen Rabatt dazu, weil sie nicht mehr Abwassergebühren für das Ableiten des Regenwassers in die Kanalisation bezahlen müssen. Seit 2001 besteht für nicht verunreinigtes Niederschlagswasser in Hamburg kein Siel-Anschluss- und Benutzungszwang mehr, wenn es auf dem Grundstück versickert. Deshalb einfach ihre Regenwasser-Versicherungsanlage fotografisch dokumentieren und formlos melden bei

Niederschlagswassergebühr

Adresse: Billhorner Deich 2, 20539 Hamburg

E-Mail: regenwasser@hamburgwasser.de

Hintergrund:

Nach § 9 Hamburgisches Wassergesetz (HWaG) ist für die Einleitung von Drain- und Niederschlagswasser von landwirtschaftlich, gärtnerisch oder ausschließlich zum Wohnen benutzten Grundstücken keine Erlaubnis erforderlich, wenn es keine schädlichen Bestandteile enthält und nicht mittels gemeinsamer Anlagen abgeleitet wird. Ebenso ist das Schöpfen mit Handgefäßen oder die Entnahme mittels Motorpumpen mit geringerer Leistung als 0,25 Kilowatt erlaubnisfrei. 

Für nicht verunreinigtes Niederschlagswasser besteht seit dem 24. Juni 2001 in Hamburg kein Sielanschluss- und Benutzungszwang mehr, wenn es auf dem Grundstück versickert und/oder in ein oberirdisches Gewässer eingeleitet wird und hierfür die wasserrechtlichen Anforderungen erfüllt werden.

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