Pressemitteilung
Zwei Nachbarn gegen einen Stadtteil: Das vorläufige Aus für das Kulturcafé im Stavenhagenhaus in Groß Borstel.
Seit 20 Jahren fordern die Groß Borsteler Bürgerinnen und Bürger, das wunderschöne alte Herrenhaus auf einem 5000 qm großen Grundstück für alle zu öffnen und mit einem Café zum Treffpunkt für den Stadtteil zu machen. Denn Groß Borstel ist in dieser Hinsicht Niemandsland! Das Stavenhagenhaus wurde 1962 auf hartnäckiges Betreiben des Kommunalvereins Groß Borstel vor dem Abriss gerettet, wiederaufgebaut und als Kulturzentrum im Bebauungsplan von 1966 verankert. Das Grundstück ist als Fläche für den Gemeinbedarf ausgewiesen, nicht als Wohngebiet, wie von den Café-Gegnern behauptet! Bis vor kurzem durften nur Vereine und Initiativen die Räume zu günstigen Konditionen nutzen, Behörden und Firmen konnten dort Seminare abhalten. Gastronomisch wurden sie jahrzehntelang mit Speis und Trank von dem jeweiligen Hausmeisterpaar versorgt. Wie inzwischen klar wurde: Ohne dass je eine Konzession dafür beantragt und erteilt wurde!
Erst der RISE-Prozess (Rahmenprogramm integrierte Stadtentwicklung) in Groß Borstel ermöglichte den Borstelern im Beteiligungsprozess, ihre Wünsche deutlich zu artikulieren. Ein Hauptanliegen war und ist die Öffnung des Stavenhagenhaus mit einem gastronomischen Angebot, das seinen erfolgreichen Abschluss in der Eröffnung des Kulturcafés „Groß Borsteler-Herzstück im Stavenhagenhaus“ am 3. Februar 2024 fand. Die CDU blieb diesem sich über mehr als drei Jahre erstreckenden Beteiligungsprozess fern.
Was in der Vergangenheit den Borstelern verwehrt wurde, ermöglichte nun der grüne Bezirksamtsleiter Michael Werner-Boelz: Die Öffnung des Stavenhagenhauses. Gegen die Konzessionserteilung und letztlich gegen das Kulturcafé klagen nun zwei unmittelbare Nachbarn des Stavenhagenhauses: der ehemalige CDU-Bürgerschaftspräsident Berndt Röder sowie ein Ehepaar, das neben dem Stavenhagenhaus ein Grundstück erworben hat und dort baut. Den Klägern ist es nach zwei abgewiesenen Eilanträgen im dritten Anlauf gelungen, eine vorläufige Anordnung des Hamburgischen Verwaltungsgerichts zum Ruhen der vom Bezirksamt erteilten Konzession bis zur Entscheidung in der Hauptsache zu erstreiten. Das hat zur Folge, dass Vereinen und Initiativen bei Veranstaltungen im Stavenhagenhaus keine Speisen und Getränke ausgereicht werden dürfen. Das gilt ebenfalls für die Trauungen, die bislang immer an Freitagen im Stavenhagenhaus durchgeführt wurden.
Anwaltlich vertreten werden die Kläger von dem Rechtsanwalt und ehemaligen SPD-Bezirksamtsleiter Mathias Frommann. Auch während dessen Zeit (1997 bis 2008) lief die von den Hausmeistern betriebene Gastronomie, die von Niemanden beklagt worden ist! Als Ex-Bezirksamtsleiter müsste Frommann eigentlich bekannt sein, dass das Stavenhagenhaus samt Grundstück nicht als Wohngebiet, sondern als Gemeinbedarfsfläche im B-Plan ausgewiesen ist. Dennoch argumentiert er, der Cafébetrieb sei in einem Wohngebiet unzulässig.
Wenn nicht alles so traurig wäre, könnte man über diese Ballung politischer Ranküne lachen. Die Borsteler Bürgerinnen und Bürger lachen aber nicht. Sie sind fassungslos und wütend, weil sie einen Monat lang endlich einen wunderbaren Treffpunkt hatten, um bei leckerem Frühstück oder Kuchen in entspannter Atmosphäre Leute aus dem Stadtteil zu treffen. Und von einer herzlichen Gastronomin Alexandra Lübeck und ihrem Team aufs Beste versorgt wurden. Alle stehen nun vor ihrem verschlossenen Café!
Die Stadtteilkonferenz der Initiativen, Vereine und sozialen Einrichtungen in Groß Borstel forderte am 7. März 2024 in einer einstimmigen Resolution die Kläger auf, ihre Klage zurückzuziehen und den Weg wieder freizumachen für das Kulturcafé im Stavenhagenhaus!
Kontakt: Ulrike Zeising
Telefon 0171 22 453 00
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Pressemitteilung des Kommunalvereins, 08.03.2024